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Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Es würde verwundern, wenn die Bildungsabsichten v. Hentigs und der öffentlichen Institutionen sich grundsätzlich widersprechen würden, schließlich berufen sich beide auf dieselben Ursprünge (z.B. auf v. Humboldt). Dennoch dürfte diese Untersuchung zumindest den unterschiedlichen Blickwinkel der beiden Theorien aufgezeigt haben: Die Bildungsinstitutionen von NRW als Organe der Gesellschaft gehen von den Bedürfnissen der Gesellschaft aus, Hartmut v. Hentig als Kritiker dieses Systems lenkt den Fokus auf das Individuum.43

Worin beruhen nun die praktischen Unterschiede bei gleicher theoretischer Ausgangslage? Zunächst darf man annehmen, daß die Ziele individuelle Mündigkeit, Einfügung in die Gesellschaft und ihre objektivierten Mechanismen von den öffentlichen Institutionen zwar als gleichrangig ausgewiesen werden (schon allein, um ihre jeweiligen Interessenvertreter an der Diskussion beteiligt zu behalten), ihre praktische Umsetzung sich aber zunächst auf die regulativen Bestimmungen der Schulbehörden gründet.44 Diese Bestimmungen - vor allem aber die Reduktion schulischer Wirklichkeit auf diese - stehen seit der Entstehung des staatlichen Schulwesens im Kreuzfeuer der Schulkritik. Hartmut v. Hentig schließt sich dieser in [#!He94!#] und [#!He96!#] an, seine Verbesserungsvorschläge betreffen aber vor allem die Bereiche, die außerhalb dieser Bestimmungen - tlw. sogar außerhalb des Schulwesens - liegen.45 Dies zeigt auf, daß der Gefahr der Reduktion von Bildung auf Leistung auf zweierlei Wegen begegnet werden kann: im kritischen und diskursiven Umgang mit den öffentlichen Regulationsmechanismen einerseits (also: Beteiligung an der Bildungsdiskussion, `die Sache klären') und mit der Stärkung der individuellen und sozialen Welt andererseits (also: `schülerorientierter Unterricht', `den Menschen stärken').


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Tim Paehler
1999-04-07