Worin beruhen nun die praktischen Unterschiede bei gleicher theoretischer
Ausgangslage? Zunächst darf man annehmen, daß die Ziele individuelle
Mündigkeit, Einfügung in die Gesellschaft und ihre
objektivierten Mechanismen von den öffentlichen Institutionen zwar als
gleichrangig ausgewiesen werden (schon allein, um ihre jeweiligen
Interessenvertreter an der Diskussion beteiligt zu behalten), ihre praktische
Umsetzung sich aber zunächst auf die regulativen Bestimmungen der
Schulbehörden gründet.44
Diese Bestimmungen - vor allem aber die Reduktion schulischer
Wirklichkeit auf diese - stehen seit der Entstehung des staatlichen
Schulwesens im Kreuzfeuer der Schulkritik. Hartmut v. Hentig schließt sich
dieser in [#!He94!#] und [#!He96!#] an, seine Verbesserungsvorschläge
betreffen aber vor allem die Bereiche, die außerhalb dieser
Bestimmungen - tlw. sogar außerhalb des Schulwesens - liegen.45
Dies zeigt auf, daß der Gefahr der Reduktion von Bildung auf Leistung
auf zweierlei Wegen begegnet werden kann: im kritischen und diskursiven
Umgang mit den öffentlichen Regulationsmechanismen einerseits (also:
Beteiligung an der Bildungsdiskussion, `die Sache klären') und mit der
Stärkung der individuellen und sozialen Welt andererseits (also:
`schülerorientierter Unterricht', `den Menschen stärken').